Ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche

Kirchliche Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit bietet Kindern und Jugendlichen Räume, in denen sie sich entfalten können. Deshalb gehen wir aktiv gegen Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch vor.

Eine Fachgruppe aus Jugendverbänden, Jugendbüros und Fachstellen hat 2008 Materialien zum Schutz vor sexueller Gewalt erarbeitet. Sie wollen die Kinder und Jugendlichen in unseren Gruppen und die Verantwortlichen in der Jugendarbeit sensibilisieren und stärken, um präventiv gegen übergriffiges Verhalten aktiv werden zu können. Diese Materialien liegen seit März 2012 in überarbeitete Form vor. Zusätzlich gibt es jetzt auch einen Ordner zum Schutz vor sexueller Gewalt bei Ferienfreizeiten.

Eine Übersicht über die Materialien zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt gibt es hier:

Einen sicheren Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bietet unsere Verpflichtungserklärung. Die eigene Unterschrift verpflichtet dazu, Vertrauen von Kindern und Jugendlichen nicht auszunutzen und aktiv für eine Kultur der Grenzachtung einzustehen.

Mehr zur Verpflichtungserklärung gibt es hier:

Neben der Prävention wollen wir aber auch bei Vorfällen und Vermutungen kompetent reagieren und Opfern eine sichere Anlaufstelle geben. Ansprechpersonen aus Verbänden, Jugendbüros und Fachstellen stehen für Kontaktaufnahmen zur Verfügung. Sie beraten Opfer oder Zeugen und klären weitere Schritte.

Die aktuellen Kontaktdaten der Ansprechpersonen gibt es hier:


Anschluss des Jugendverbandes an das Institutionelle Schutzkonzept der Kirchengemeinde

 
Die Empfehlung des BDKJ-Diözesanverbandes an die Ortgruppen ist es, sich dem ISK der Kirchengemeinde anzuschließen. Um diesen Anschluss und die Auswirkungen für Verband und Kirchengemeine zu konkretisieren, wurde von der Koordinationsstelle Prävention des Ordinariats zusammen mit der Steuerungsgruppe Prävention der Abteilung Jugendpastoral eine Checkliste erarbeitet. Diese soll Klarheit über jeweilige Aufgaben und Zuständigkeiten der wesentlichen Präventionsbausteine liefern. 
Entscheidet sich eine Jugendverband-Ortsgruppe gegen die Beteiligung am ISK der Kirchengemeinde,  ist sie verpflichtet alle Elemente eines ISK gemäß der kirchlichen Regelungen selbst zu gewährleisten oder sich an einem anderen ISK anzuschließen.